Informationen für deutsche Staatsangehörige

Schild_Deutsche Botschaft

Land- und Reiseinformation Katar

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Katar - unabhängig von Auf­enthaltsdauer und -zweck - stets ein Einreisevisum. Die Einholung eines Visums vor Antritt der Reise ist für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Das Visum wird für Inhaber deutscher Reisepässe gegen Gebühr am Flughafen Doha erteilt.

Der vorläufige deutsche Reisepass und der deutsche Kinderausweis berechtigen nicht zur visafreien Einreise in Katar, bzw. sind nicht ausreichend für die katarische visa-upon-arrival-Regelung. Inhaber vorläufiger deutscher Reisepässe können Visa nicht bei Einreise am Flughafen erhalten, sondern müssen diese vorab bei der katarischen Botschaft Berlin beantragen.

Alle Reisedokumente müssen stets mit einem Lichtbild des jeweiligen Passinhabers ausgestattet sein. Kinder, die noch im Reisepass der Eltern eingetragen sind, müssen ebenfalls mit Lichtbild eingetragen sein. Die Botschaft empfiehlt, eigene Pässe mit Lichtbild für mitreisende Kinder ausstellen zu lassen.

Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im  Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr...

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums

EU-Führerschein

Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten deutschen Bestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören.

Wehrpflicht

Aktuelle Informationen zur Abwendung des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eintritt in ausländische Streitkräfte aufgrund freiwilliger Verpflichtung gemäß § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Gemäß § 28 StAG verliert ein deutscher Mehrstaater, der aufgrund freiwilliger Verpflichtung (Pflichtwehrdienst ist also nicht betroffen) in die Streitkräfte des anderen Heimatstaates eintritt, die deu...

Achtung

Sicherheitshinweise

Über die Sicherheitslage informieren wir Sie tagesaktuell auf der Website des Auswärtigen Amts.

Dokumentenunterzeichnung, (c) colourbox.com

Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher gem. § 13 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Die bisher restriktive Entscheidungspraxis des Bundesverwaltungsamts ist geändert worden.

Notfallknopf

Hilfe in Notfällen

Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.

konsular_hilfe

Servicespektrum Konsularhilfe

Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Hier informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen sowie über das jeweilige Verfahren.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Deutschenliste und Krisenvorsorge

Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.

Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im Online-Verfahren. Auch wenn vor Einführung des Online-Verfahrens bereits eine Registrierung erfolgt war, ist eine Neuanmeldung erforderlich, da die bisher manuell geführten Listen durch das neue Verfahren ersetzt verden. Mehr zum Thema finden Sie unter

Deutschenliste/Krisenvorsorgeliste 

Ein- und Durchfuhr von Haustieren

Hund und Katz

Die Ein- und Durchfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern ist in der Europäischen Verordnung Nr. 998/2003  geregelt. Seit 01.01.2012 gelten für die notwendige Veterinärbescheinigung neue EU-einheitliche Muster. Entsprechende Formulare finden Sie nachfolgend.

Passangelegenheiten

Fingerabdruck für neuen Pass

Sie benötigen einen neuen Reisepass oder eine Passverlängerung? Hier finden Sie das Passantragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen sowie Hinweise zum Antragsverfahren.

Serviceseite für Deutsche Staatsangehörige im Ausland

Visa

Auf diesen Internetseiten finden Sie aktuelle, allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich.

Informationen des Standesamtes I in Berlin

Familienfeier

Informationen zu Eheschließungen / Lebenspartnerschaften, Geburt eines Kindes im Ausland, Sterbefällen mit Auslandsbezug und damit im Zusammenhang stehenden Fragen (z.B. Namensrecht)

Visumfreies Reisen in die USA ab dem 12. Januar 2009

Fahnen: USA und Deutschland

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen, wenn sie Deutsche oder Deutscher sind und beabsichtigen, in die USA zu reisen.

Viusmfreies Reisen in die USA