Informationen für deutsche Staatsangehörige
Land- und Reiseinformation Katar
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Katar - unabhängig von Aufenthaltsdauer und -zweck - stets ein Einreisevisum. Die Einholung eines Visums vor Antritt der Reise ist für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Das Visum wird für Inhaber deutscher Reisepässe gegen Gebühr am Flughafen Doha erteilt.
Der vorläufige deutsche Reisepass und der deutsche Kinderausweis berechtigen nicht zur visafreien Einreise in Katar, bzw. sind nicht ausreichend für die katarische visa-upon-arrival-Regelung. Inhaber vorläufiger deutscher Reisepässe können Visa nicht bei Einreise am Flughafen erhalten, sondern müssen diese vorab bei der katarischen Botschaft Berlin beantragen.
Alle Reisedokumente müssen stets mit einem Lichtbild des jeweiligen Passinhabers ausgestattet sein. Kinder, die noch im Reisepass der Eltern eingetragen sind, müssen ebenfalls mit Lichtbild eingetragen sein. Die Botschaft empfiehlt, eigene Pässe mit Lichtbild für mitreisende Kinder ausstellen zu lassen.
Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein.
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Sicherheitshinweise
Über die Sicherheitslage informieren wir Sie tagesaktuell auf der Website des Auswärtigen Amts.
Auswärtiges Amt
Die bisher restriktive Entscheidungspraxis des Bundesverwaltungsamts ist geändert worden.
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Hilfe in Notfällen
Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.
Servicespektrum Konsularhilfe
Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Hier informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen sowie über das jeweilige Verfahren.
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